Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Beschreibung
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen der Landschaftspflege- und Naturparkförderung sind Biotoppflegemaßnahmen wie das Entbuschen von ehemaligen Schafhutungen zur Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, Maßnahmen der Besucherlenkung oder die Anlage von Lehrpfaden und Informationseinrichtungen in Naturparken.
Fördersatz
Zuwendungen werden i.d.R. bis zu einem Fördersatz von 70 % gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000,00 Euro.
Verfahrensablauf
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Anträge für das Naturparkprogramm können beim jeweiligen Naturparkverein gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
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Stadt Nürnberg
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Regierung von Mittelfranken
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Regierung von Mittelfranken
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Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
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Stadt Nürnberg
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Regierung von Mittelfranken
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Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
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Stadt Nürnberg
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Regierung von Mittelfranken
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Regierung von Mittelfranken
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Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
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Regierung von Mittelfranken
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Stand:14.11.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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