Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu erreichen,
- der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich zu machen und deren ökologischen Wert zu vermitteln,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen,
- einen landesweiten Biotopverbund zu entwickeln, zu erhalten und zu pflegen,
- einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 zu leisten.
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Zuwendungsempfänger
- Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse,
- Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen,
- Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Naturparke
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen der Landschaftspflege- und Naturparkförderung sind Biotoppflegemaßnahmen wie das Entbuschen von ehemaligen Schafhutungen zur Wiederherstellung der Beweidung, die Anpflanzung von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstbeständen, Maßnahmen der Besucherlenkung oder die Anlage von Lehrpfaden und Informationseinrichtungen in Naturparken.
Fördersatz
Zuwendungen werden i.d.R. bis zu einem Fördersatz von 70 % gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000,00 Euro.
Verfahrensablauf
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Anträge für das Naturparkprogramm können beim jeweiligen Naturparkverein gestellt werden. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Stand:17.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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