Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur
beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative
Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des
(Schienen-)Güterverkehrs.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Verfahrensablauf
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt
regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
Stand:29.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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