Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur
beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative
Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des
(Schienen-)Güterverkehrs.
Beschreibung
Zweck
Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes
Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind
verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den
Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die
Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im
Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und
Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und
der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.
Gegenstand
Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die
Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten
Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und
Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können
innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die
Entwicklung neuer Logistikkonzepte und
Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Voraussetzungen
Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.
Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Verfahrensablauf
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt
regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
Stand:29.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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