Glasfaseranschlüsse und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser.

Beschreibung

Voraussetzungen

FTTB-Förderung

Eine FTTB-Förderung wird nur gewährt, sofern sichergestellt ist, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht.

Eine FTTB-Förderung scheidet jedoch aus,

  • wenn bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht,
  • wenn die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oder
  • wenn die öffentliche Schule oder das Plankrankenhaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen einer Markterkundung im Zusammenhang mit einer anderweitigen Maßnahme zur Förderung des Breitbandausbaus einen Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat.

Kommt im Rahmen eines angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Zuwendungsempfänger einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine FTTB-Förderung wieder in Anspruch genommen werden.

WLAN-Förderung

Eine WLAN-Förderung wird nur gewährt,

  • sofern eine Berechtigung des Zuwendungsempfängers besteht, das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen,
  • ein Abruf des BayernWLAN tatsächlich erfolgt und
  • BayernWLAN für mindestens 24 Monate verfügbar gemacht wird.

Eine WLAN-Förderung kann unter den o.g. Voraussetzungen auch zur Erweiterung bereits bestehender WLAN-Netze gewährt werden. Eine nachträgliche Förderung bereits angeschaffter und installierter WLAN-Technik kommt nicht in Betracht.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines Zuwendungsantrags bei der Bewilligungsbehörde mit den Unterlagen oder Erklärungen begonnen wurden. Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines Vertrages zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses oder zur Ausführung von Arbeiten, die auf Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Installation abzielen.

Verfahrensablauf

Die Zuwendungsempfänger können sich durch die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten lassen.

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind beim Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung als Bewilligungsbehörde mit den unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlangen und Erklärungen einzureichen.

Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dessen Prüfung.

Besondere Hinweise

Die Zuwendungsempfänger können sich durch die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten lassen.

Bei ergänzenden Fragen zum Verfahren:
Bayerisches Breitbandzentrum Amberg
Kirchensteig 1
92224 Amberg

Bei Fragen BayKOM betreffend:

  • Bei Fragen zum Bayerischen Behördennetz wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Koordinierungsbüro im Team Behördennetz: behoerdennetz@ldbv.bayern.de.
  • Bei Fragen zu Mobilfunk, Telefonie oder Internet wenden Sie sich an das Koordinierungsbüro Mobilfunk, Telefonie & Internet: per E-Mail baykom@ldbv.bayern.de oder telefonisch unter 089/2119-2220.

Der Aufbau oder die Verbesserung der schulischen WLAN-Infrastruktur ist Gegenstand der Förderung gemäß Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ des StMUK im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“. Die Förderung erfolgt dabei trägerunabhängig für alle bayerischen Schulen.

Fristen

Förderanträge können bis 31. Dezember 2025 bewilligt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Das ausgewählte Angebot / die ausgewählten Angebote mit aufgegliederter Darstellung der für das / die Vorhaben geltend gemachten Ausgaben.

  • Beschluss des zuständigen Organs über die Durchführung der Maßnahme

  • Vergabevermerk, aus dem die Art des durchgeführten Vergabeverfahrens sowie die Anzahl der eingegangenen Angebote und die Angebotsbewertung hervorgeht

  • Bestätigung zu den subventionserheblichen Tatsachen (Formblatt siehe unter "Formulare")

  • Die Bewilligungsbehörde kann zur Prüfung des geplanten Vorhabens weitere Unterlagen anfordern.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Installationen für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage zum Antrag - Bestätigung zu den subventionserheblichen Tatsachen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Verwendungsnachweis - Muster 4 zu Art. 44 BayHO
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:04.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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