Deutscher Drehbuchpreis; Einreichung eines Vorschlages für ein Drehbuch

Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • das Drehbuch muss in den 2 Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  •  die Autorin oder der Autor muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
  • das Drehbuch muss der BKM von einer vorschlagsberechtigten Institution empfohlen worden sein

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen:

Drehbuch per E-Mail einreichen:

  • Schicken Sie die Unterlagen als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM (drehbuch@bkm.bund.de).

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge.
  • Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch und per E-Mail.
  • Danach erhalten Sie eine Einladung zur Preisverleihung per E-Mail.
  • Die BKM verkündet die Preisträgerin oder den Preisträger bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht.

Fristen

  • Einreichen der Drehbücher bis Mitte Juli eines Jahres
  • Die Fristtermine werden auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bekanntgegeben.
  • Autorinnen und Autoren, deren Drehbücher durch vorschlagsberechtigte Institutionen vorgeschlagen wurden, bekommen die Einreichfrist mit einem Anschreiben der BKM mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

7 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:

    • Anonymisierte, aktuelle Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
    • Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
      • einer kurzen Synopsis,
      • einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
      • einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
    • Separates Dokument mit
      • Namen,
      • Kontaktdaten
      • Vorschlaggebende Institution
      • gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
      • gegebenenfalls vorgesehene Regie
      • gegebenenfalls geplanter Drehbeginn
      • gegebenenfalls gefördert durch welche Institution
      • gegebenenfalls Zeitraum der Förderung
    • ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch die BKM zugesandten Merkblattes
    • Vita der Autorin beziehungsweise des Autors

    gegebenenfalls literarische Vorlage (Auszüge), wenn es sich um eine Romanadaption handelt.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage bei Nichtzulassung zum Wettbewerb

Stand:10.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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