Deutscher Drehbuchpreis; Einreichung eines Vorschlages für ein Drehbuch
Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- das Drehbuch muss in den 2 Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
- mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
- das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
- das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
- die Autorin oder der Autor muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
- das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
- es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
- das Drehbuch muss der BKM von einer vorschlagsberechtigten Institution empfohlen worden sein
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen:
Drehbuch per E-Mail einreichen:
- Schicken Sie die Unterlagen als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM (drehbuch@bkm.bund.de).
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
- Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge.
- Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
- Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch und per E-Mail.
- Danach erhalten Sie eine Einladung zur Preisverleihung per E-Mail.
- Die BKM verkündet die Preisträgerin oder den Preisträger bei einer Preisverleihung im Februar.
- Während der Preisverleihung bekommt die Autorin oder der Autor des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht.
Fristen
- Einreichen der Drehbücher bis Mitte Juli eines Jahres
- Die Fristtermine werden auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bekanntgegeben.
-
Autorinnen und Autoren, deren Drehbücher durch vorschlagsberechtigte Institutionen vorgeschlagen wurden, bekommen die Einreichfrist mit einem Anschreiben der BKM mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
7 Monate
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:
- Anonymisierte, aktuelle Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
-
Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
- einer kurzen Synopsis,
- einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
- einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
-
Separates Dokument mit
- Namen,
- Kontaktdaten
- Vorschlaggebende Institution
- gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
- gegebenenfalls vorgesehene Regie
- gegebenenfalls geplanter Drehbeginn
- gegebenenfalls gefördert durch welche Institution
- gegebenenfalls Zeitraum der Förderung
- ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch die BKM zugesandten Merkblattes
- Vita der Autorin beziehungsweise des Autors
gegebenenfalls literarische Vorlage (Auszüge), wenn es sich um eine Romanadaption handelt.
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage bei Nichtzulassung zum Wettbewerb
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt