Kinoprogrammpreis; Bewerbung

Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.

Beschreibung

Voraussetzungen

Bewerbungen können einreichen:

  • Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland

Weitere Voraussetzungen:

  • Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate Spielbetrieb im vorangegangenen Jahr nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (zum Beispiel keine Open-Air-Vorführungen).

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Bewerbung für einen Kinoprogrammpreis online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

Bewerbung online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Jury für den Kinoprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die BKM entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
  • Die BKM verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung
  • Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Auszahlung und Abwicklung der Prämie.

Fristen

Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.  

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung der Bewerbung: etwa 6 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Online-Antrag
    • lückenloser Spielplan

    Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Bewerbung Kinoprogrammpreis
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:15.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.