Handwerk; Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde
Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.
Beschreibung
Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.
Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.
Voraussetzungen
Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
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Ehrungsantrag zum Betriebsjubiläum
Die Handwerkskammer zeichnet selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker anlässlich ihres Betriebsjubiläums mit einer Ehrenurkunde für ihr Engagement und ihre langjährige, erfolgreiche Tätigkeit aus.
Voraussetzungen:
Der Betrieb muss mindestens seit 25 Jahren bestehen
Danach werden Urkunden in den Abstufungen 30, 35, 40 Jahre usw. ausgestellt (d.h. im Fünfjahresrhythmus)
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Ehrungsantrag zum Mitarbeiterjubiläum
Die Handwerkskammer ehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handwerksbetrieben für Ihre langjährige Betriebszugehörigkeit (ab 10 Jahren) mit einer Ehrenurkunde und einer Ehrennadel.
Voraussetzung ist die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit (Wehrdienst, Krankheit und Erziehungszeiten zählen dabei nicht als Unterbrechung).
Nach der Länge der Betriebszugehörigkeit richtet sich die Farbe der Ehrennadel:
10, 15 oder 20 Jahre: Bronze
25, 30 oder 35 Jahre: Silber
40 oder 45 Jahre: Gold
50 Jahre: Gold mit Schmuckstein
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können für Ihre Mitarbeitenden einen Ehrungsantrag stellen. Wenn Sie mehrere Mitarbeitende für Ihre Betriebszugehörigkeit ehren lassen möchten, müssen Sie pro Person jeweils einen Antrag stellen.
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Ehrungsantrag: Goldener Meisterbrief
Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Meisterprüfung vor mindestens 35 Jahren abgelegt haben, können mit dem Goldenen Meisterbrief geehrt werden. Der Ehrungsantrag kann entweder von dem Meister/der Meisterin selbst oder einer anderen Person beantragt werden.
Kosten
- Es können Verwaltungsgebühren anfallen.
Stand:08.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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