Handelsregister; Beantragung der Eintragung

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

Beschreibung

Voraussetzungen

Bayernweite Ergänzung

Welche Tatsachen eintragungspflichtig und eintragungsfähig sind, ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) im Einzelnen geregelt. Bei Kaufleuten umfasst die Eintragung u. a. Angaben zu Inhaber, Firma, Niederlassung, Prokuristen, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. a. Angaben zu Sitz, Firma, Unternehmensgegenstand, Geschäftsführern und Vertretungsbefugnissen. Auch die Auflösung einer Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung zum Handelsregister vor Ort oder online mit einer Notarin oder einem Notar vornehmen.

Die Notarin oder der Notar nimmt die Beglaubigung vor, prüft die Eintragungsfähigkeit und sendet die Anmeldung als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird, an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts. Wenn gewünscht, erstellt die Notarin oder der Notar auch den Entwurf für die Anmeldung und berät Sie hierzu umfassend.

Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregister.de). Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung.

Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese ebenfalls über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.

Bayernweite Ergänzung

Einreichungen in Papierform dürfen von den Registergerichten seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr entgegengenommen werden.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bayernweite Ergänzung

Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. Handelsregister werden bei folgenden Amtsgerichten geführt:

  • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
  • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
  • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
  • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
  • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
  • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
  • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
  • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
  • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
  • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
  • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
  • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
  • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
  • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
  • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
  • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
  • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
  • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
  • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
  • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
  • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
  • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
  • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg).

 

Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt.

In die Abteilung A werden eingetragen:

  • Einzelkaufleute,
  • Personengesellschaften (KG, OHG, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen),
  • Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat (z. B. rechtsfähige Vereine und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben).

In die Abteilung B werden eingetragen:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
  • Societas Europaea (SE).

Fristen

Es gibt keine Frist. Änderungen müssen zeitnah mitgeteilt werden. Das Registergericht kann die Anmeldung gegebenenfalls mittels Festsetzung eines Zwangsgeldes durchsetzen, wenn die Anmeldung ausbleibt.

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung entscheidet das Registergericht unverzüglich nachdem die Anmeldung dort eingegangen ist. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
    • je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen erforderlich (teilweise auch in notariell beurkundeter oder öffentlich beglaubigter Form)

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin oder dem Notar und der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Online-Verfahren

  • Notarielles Online-Verfahren für Registeranmeldungen

    Anmeldungen zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister und zum Gesellschaftsregister können online mittels Videokonferenz von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt und an das jeweils zuständige Registergericht weitergeleitet werden.

Kosten

  • Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben. Daneben fallen regelmäßig Notargebühren für die Erstellung des Entwurfs beziehungsweise Beglaubigung der erforderlichen Handelsregisteranmeldung an.

Rechtsbehelf

  • Beschwerde

Verwandte Themen

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Justiz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.