Handelsregister; Einsicht

Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt:

  • Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
  • Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i. Bay.)
  • Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a. Main)
  • Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
  • Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
  • Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
  • Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
  • Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
  • Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a. d. Aisch)
  • Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
  • Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm)
  • Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
  • Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d. Isar und Landshut)
  • Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
  • Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
  • Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf., Nürnberg und Schwabach)
  • Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
  • Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
  • Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d. Saale und Schweinfurt)
  • Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
  • Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
  • Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i. d. OPf.)
  • Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a. Main, Kitzingen und Würzburg)

Online-Verfahren

Kosten

  • Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

  • Deutsches Unternehmensregister

    Im Deutschen Unternehmensregister können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen suchen und haben Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.

  • Transparenzregister

    Im Transparenzregister sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GWG) näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden. Hierzu gehören unter anderem juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften (vgl. § 20 Abs. 1 GwG) sowie z. B. nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Sitftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen (vgl. § 21 Abs. 1 und 2 GwG). Ausnahmen von der Eintragungspflicht können nach § 20 Abs. 2 GwG bestehen, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den im GwG genannten Dokumenten im Handelsregister oder anderen genannten öffentlichen Registern elektronisch abrufen lassen sowie bei börsennotierten Gesellschaften, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen.

  • Registerbekanntmachungen der Länder

    Auf dieser Seite sind die bis August 2022 veröffentlichten Bekanntmachungen der Registergerichte gemäß § 10 des Handelsgesetzbuches bzw. §§ 156 GenG, 5 Abs. 2 PartGG und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB zugänglich. Die aktuellen Bekanntmachungen sind über das Registerportal abrufbar.

Stand:20.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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