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Register, Rollen und Verzeichnisse-Handelsregister

Im Handelsregister sind alle Betriebe eingetragen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse Ihres Unternehmens. Das Handelsregister kann von allen eingesehen werden.

Formalitäten

Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:

  • Handelsregister; Beantragung der Eintragung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

  • Handelsregister; Einsicht

    Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.

Weitere Informationen in diesem Kontext

Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen