Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige

Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.

Besondere Hinweise

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.

Fristen

Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

  • Handwerksrolle online

    Sie können den ausgefüllten Eintragungsantrag können Sie uns elektronisch über das Kundenportal übermitteln.

Kosten

  • etwa 70 - 153 EUR

    Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

  • Ersteintragung mit Ausstellung der Handwerkskarte/Gewerbekarte

    • für natürliche Personen EUR 50,00
    • für juristische Personen oder Personengesellschaften EUR 100,00

    Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte, ausgenommen Namens- und/oder Adressänderungen EUR 30,00

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

Weiterführende Links

Stand:25.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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