Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten

Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für einen Gewerbebetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist, sind die  Voraussetzungen für eine Eintragung nicht oder nicht mehr erfüllt.

Verfahrensablauf

Sie können die Löschung formlos bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Sie müssen anschließoend die Handwerkskarte zurück geben.

Fristen

Löschung hat zu erfolgen, wenn Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen.

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Kammer (Mitteilung / Löschungsentscheidung) ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

Stand:17.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Für Sie zuständig

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