Energieversorgungsnetz; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber
Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.
Beschreibung
Voraussetzungen
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Sie sind Betreiber eines Energieversorgungsnetzes,
- unabhängig davon, ob Ihr Energieversorgungsnetz zur Kritischen Infrastruktur zählt.
- Die Benennung der Kontaktstelle beim BSI muss durch Sie als Betreiber des Energieversorgungsnetzes erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Kontaktstelle müssen Sie über das Melde- und Informationsportal (MIP) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) benennen.
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Rufen Sie das MIP des BSI auf.
- Wenn Ihre Organisation bereits registriert ist, können Sie sich über „Login“ anmelden.
- Andernfalls können Sie den Registrierungsprozess über „Registrieren“ beginnen. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann per Post.
- Füllen Sie das Formular zur Benennung einer Kontaktstelle vollständig aus.
- Füllen Sie anschließend für jede Ihrer Infrastrukturen eine „Anlage 2“ aus.
- Anschließend können Sie Ihre Daten erneut prüfen und absenden.
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Nach dem Absenden können Sie Ihr Formular als PDF-Datei speichern. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das KRITIS-Büro des BSI.
- Sie können die Unterlagen per Briefpost, Fax oder Mail an das BSI senden. Angaben hierzu finden Sie im Formular zur Benennung der Kontaktstelle.
- Das BSI prüft Ihre Registrierung.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie Zugangsdaten per Post. Weiterführende Unterlagen stehen Ihnen im Downloadbereich des Meldeportals nach Abschluss der Registrierung zur Verfügung. Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.
Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren.
Besondere Hinweise
- Aus der stetigen Informationsgewinnung des BSI werden IT-Sicherheits- und Lageinformationen erstellt, die auch nicht-öffentliche und vertrauliche Informationen umfassen.
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Wenn Sie als meldepflichtiger Betreiber eines Energieversorgungsnetzes den Betrieb einem vorgelagerten Netzbetreiber übertragen haben,
- können Sie in Absprache mit dem vorgelagerten Netzbetreiber eine Kontaktstelle bei diesem benennen,
- doch verbleibt die Verantwortung in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen bei Ihnen als Netzbetreiber.
Fristen
Sobald sie erstmalig oder erneut ein
Energieversorgungsnetz betreiben
, müssen Sie spätestens am nächsten darauffolgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Online-Verfahren
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Melde- und Informationsportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Das Melde- und Informationsportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen die Möglichkeit, die Benennung einer Kontaktstelle zur Meldungsabgabe sowie zur Übermittlung von Informationen an das BSI online vorzunehmen.
Damit eine Meldung abgegeben werden kann, muss zunächst eine Kontaktstelle beim BSI registriert werden.
Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen umfangreiche Informationen im Downloadbereich zur Verfügung, unter anderem ein Musterformular des Meldeformulars und eine Anleitung zur Durchführung einer Meldung, sodass Ihnen im Falle einer meldepflichtigen Störung etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung stehen.
Als Mittel der Authentifizierung im Melde- und Informationsportal wird ein vom BSI versendetes Hardware-Token verwendet.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
- Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen.
- Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.
Stand:20.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
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