Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Eintragung
Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
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Sofern sie der Steuerberaterkammer noch nicht vorliegen:
- Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
- ggf. Urkunden über akademische Grade
- ggf. Nachweis über Berufsbezeichnung, Fachberaterbezeichnung, Zusatz zur Berufsbezeichnung
Urkunden sind in beglaubigter Abschrift/Kopie vorzulegen, sofern sie der zuständigen Steuerberaterkammer noch nicht vorliegen oder Ihre Angaben anhand an anderer Stelle eingeholter Informationen nicht zu verifizieren sind. Gegebenenfalls wird die zuständige Kammer Sie deshalb nach Einreichung des Antrags auffordern, beglaubigte Abschriften nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) postalisch zu übersenden. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.
Stand:18.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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