Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Löschung des Eintrages

Wenn Sie nicht länger als Steuerberater/Steuerberaterin tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Berufsregister für Steuerberater löschen zu lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.

Verfahrensablauf

Sie können die Verzichtserklärung formlos an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer übermitteln.

Nach Eingang der Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Berufsregister gelöscht. Anschließend wird der Verzichtende nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen bestätigt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

Online-Verfahren

Kosten

  • Der Verzicht ist gebührenfrei.

Stand:18.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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