Bauprodukte; Beantragung der Notifizierung als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle
Um im Rahmen der CE-Kennzeichnung an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten mitwirken zu können, benötigen unabhängige Drittstellen (Prüflabore und Zertifizierungsstellen) eine Notifizierung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zu den wichtigsten Anforderungen an notifizierte Stellen gehören Unparteilichkeit, das Fehlen von Interessenskonflikten, technische Kompetenz, ausreichende Erfahrung sowie geeignete Räumlichkeiten und technische Ausrüstung.
Im Detail sind die Anforderungen in Artikel 43 der Bauproduktenverordnung geregelt.
Voraussetzung für die Notifizierung ist eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft die DAkkS auch, ob die speziellen Anforderungen der BauPVO (Artikel 43) erfüllt werden.
Verfahrensablauf
Die Akkreditierungsurkunde(n) einschließlich Anlagen reichen Sie gemeinsam mit dem/n ausgefüllten Antragsformular/en beim Institut für Bautechnik (DIBt) ein.
Wenn die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als unabhängiger Dritter erfüllt sind, stellt das DIBt einen entsprechenden Bescheid aus und notifiziert die Stelle gegenüber der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Kosten
- Bauproduktenbezogene Notifizierung: 500 bis 10.000 EUR
- Horizontale Notifizierung: 1.000 bis 10.000 EUR
- Verlängerung und Änderung der Notifizierung: 250 bis 5.000 EUR
- Wiederruf und Rücknahme von Notifizierungen: 500 bis 10.000 EUR
- Amtshandlungen im Rahmen der Überprüfung notifizierter Prüf- und Zertifizierungsstellen soweit diese nicht zum Widerruf oder zur Rücknahme von Notifizierungen führen: je angefangene Arbeitsstunde, Gebühr nach Maßgabe von Tarifstelle 5 Buchstabe e) Gebührenverzeichnises des Deutschen Instituts für Bautechnik
Stand:24.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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