Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
    • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

Verfahrensablauf

Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

Fristen

kein

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung

  • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Online-Verfahren

Kosten

  • Eintragung: 1.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:06.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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