Luftfahrzeugrolle; Beantragung einer Auskunft
Wenn Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
Sie haben dann die Möglichkeit, eine Auskunft aus der Luftfahrzeugrolle zu beantragen, wenn Sie die Daten benötigen zur
- Geltendmachung,
- Sicherung,
- Vollstreckung,
- Befriedigung oder
- Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr
oder zur
- Erhebung einer Privatklage wegen im Luftverkehr begangener Verstöße
Sie können den Antrag auch in Vertretung stellen.
Verfahrensablauf
Um Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle abrufen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 2 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Nachweise, mit denen Sie die Antragsberechtigung belegen können
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehme oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz, beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Stand:17.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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