Künstlersozialabgabe; Mitteilung über künstlerische oder publizistische Tätigkeit eines Gesellschafters

Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.

Ihr Unternehmen ist eine

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 
  • Kommanditgesellschaft (KG), 
  • GmbH & Co. KG, 
  • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.

Verfahrensablauf

Sie teilen der KSK mit, dass Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig ist:

  • Sie reichen den ausgefüllten Fragebogen bei der KSK ein.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollte zu Ihren Angaben etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen einzureichen.
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Sie auf die Bezüge Ihrer Gesellschafter KSK zahlen müssen, werden Sie aufgefordert die Höhe der Zahlungen in der Meldung zu berücksichtigen. 
  • Für vergangene Jahre werden Sie aufgefordert Ihre Meldungen zu korrigieren, wenn noch keine Verjährung vorliegt.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Geschäftsführerverträge
    • Dienst- oder Werkverträge für Gesellschafter
    • aktueller Handelsregisterauszug

Formulare

Kosten

  • Für Sie fallen keine Kosten an.

Stand:29.08.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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