Künstlersozialabgabe; Beratung für nicht angemeldete Unternehmen
            
            
                
                    
                        Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 
 
Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 
 
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
 
- warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
 Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
 
     
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
 
- Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.
 
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Sie müssen keine Fristen einhalten.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    
 telefonisch: in der Regel keine 
 
  schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    
  Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 
   
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:17.10.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                
    
  
             
            
            
                
                    
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