Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung

Wenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • ausländische Künstlerinnen und Künstler
  • ausländische Sportlerinnen und Sportler
  • ausländische Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
  • ausländische Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Erstattung: Abführung der Abzugsteuer

Zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat muss ein Doppelbesteuerungsabkommen existieren.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag elektronisch über das BZSt Onlineportal (BOP) stellen.

  • Registrieren Sie sich im BOP.
  • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  •  Wählen Sie das Formular "Antrag auf Entlastung vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG" aus. 
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab.
  • Fügen Sie dem Antragsformular eine Ansässigkeitsbescheinigung sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
  • Sie erhalten eine Freistellungsbescheinigung beziehungsweise einen Freistellungsbescheid (Erstattung) oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages. Die Entscheidung des BZSt wird Ihnen ebenfalls über das BOP zum Abruf bereitgestellt.
  • Im Falle der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung erhält die Vergütungsschuldnerin oder der Vergütungsschuldner eine entsprechende Mitteilung in Form einer Kopie der Freistellungsbescheinigung für seine/ihre Akten.
  • Bei Erstattungsanträgen erfolgt die Auszahlung des Erstattungsbetrages etwa 4 Wochen nach Erhalt des Freistellungsbescheides.

Fristen

für Erstattungsanträge: innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vergütungen bezogen wurden beziehungsweise nicht vor Ablauf 1 Jahres nach Entrichtung der Steuerabzugsbeträge

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Ansässigkeitsbescheinigung
    • Vertragskopie
    • bei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmacht
    • in Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigung
    • in Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original

    Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen:

    • Handelsregisterauszug
    • Organigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse)

    Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage
     

Stand:10.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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