Luftverkehrsteuer; Registrierung eines Luftverkehrsunternehmens

Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen für die Registrierung zur Luftverkehrsteuer:
    • Sie haben ein Luftverkehrsunternehmen und möchten gewerbliche Passagierflüge von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durchführen.
    • Sie führen mehr als 2 Abflüge im Kalenderjahr durch.
  • Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter:
    • Sie haben Ihren Geschäftssitz in Deutschland.
    • Es liegen keine Bedenken gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit vor.
    • Sie führen ordnungsgemäß kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf, soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind.
    • Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus.

Als Privatperson können Sie keine Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Registrierung per Post, E-Mail oder Fax oder über den Online-Dienst, das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls, beantragen.

Antrag auf Registrierung per Post, eingescannt per E-Mail oder Fax:

  • für Luftfahrtunternehmen:
    • Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
    • Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
    • Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.
    • Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
  • für Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
    • Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
    • Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen sowie der Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter (Formular 1169) an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Sitz hat.
    • Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.
    • Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
  • für Ausnahmen, wie höchstens 2 Abflüge im Kalenderjahr oder 1. Abflug in weniger als 3 Wochen:
    • Rufen Sie das Formular 1163 "Anzeige nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes" auf.
    • Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular an das zuständige Hauptzollamt.
    • Reichen Sie unverzüglich für jeden Abflug die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.
  • wenn Sie als steuerlicher Beauftragter eines Luftverkehrsunternehmens einen Antrag auf Erlaubnis stellen möchten:
    • Rufen Sie das Formular 1162 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf.
    • Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
    • Liegt ein vollständiger Antrag vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt die Erlaubnis für ein Luftverkehrsunternehmen, als steuerlicher Beauftragter tätig zu werden.

Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde, die Steuererklärung anhand des Formulars 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" ein.

Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf und melden Sie sich mithilfe Ihres ELSTER-Zertifikats an.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und übermitteln Sie dieses online an das zuständige Hauptzollamt.
  • Laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Sie können Ihren Bescheid digital abrufen, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Der Austausch von Postkorbnachrichten erfolgt über den Menüpunkt "Eingang" im Zoll-Portal.

Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis über die Registrierung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Bei kurzfristigen Abflügen: Der Antrag auf Registrierung muss binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige über den kurzfristigen Abflug beim zuständigen Hauptzollamt eingehen.

Bearbeitungsdauer

Die Registrierung als Luftverkehrsunternehmen sowie die Erteilung einer Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter hängen jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie ist in der Regel in 1 bis 4 Wochen nach Antragstellung abgeschlossen, sofern alle benötigten Unterlagen beigefügt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Dem Antrag auf Registrierung zur Luftverkehrsteuer müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
      • einen Nachweis über die Betriebsgenehmigung als Luftverkehrsunternehmen,
      • ein Verzeichnis der inländischen Startorte, von denen Abflüge erfolgen sollen,
      • einen aktuellen Handelsregisterauszug (wenn das Luftverkehrsunternehmen eingetragen ist) sowie
      • eine Erklärung, wann der 1. Abflug stattfinden wird.
      • Wenn Sie einen steuerlichen Beauftragten benannt haben: Formular 1169 "Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen (Luftverkehrsteuer)"
    • Dem Antrag auf Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
      • Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: aktueller Registerauszug
      • nicht eingetragene Unternehmen: Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung

    Auf Verlangen des Hauptzollamts müssen Sie weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich sind.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen (Luftverkehrsteuer)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Steueranmeldung nach § 12 des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Registrierung eines Luftverkehrsunternehmens (Luftverkehrsteuer)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anzeige nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Steueranmeldung nach § 12 des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Luftverkehrsteuer online registrieren

    Die Dienstleistung Luftverkehrsteuer dient der Registrierung von Luftverkehrsunternehmen, der Beantragung der Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter, der Benennung von steuerlichen Beauftragten sowie der Anmeldung der Luftverkehrsteuer.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

  • Beim Nachweis der Registrierung steht kein förmlicher Rechtsbehelf zur Verfügung.
  • Bei der Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter: Einspruch. Detaillierte Informationen, wo und wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrer Erlaubnis beziehungsweise einem etwaigen Ablehnungsbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht (in der Regel nach dem Einspruchsverfahren).

Stand:03.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

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