Luftverkehrsteuer; Anmeldung und Bezahlung
Luftverkehrsunternehmen, die gewerblichen Passagierflugverkehr durchführen und Fluggäste von deutschen Flughäfen zu Zielorten befördern, müssen die Luftverkehrsteuer anmelden und zahlen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen einen steuerlichen Beauftragten benennen.
- Luftverkehrsunternehmen mit mehr als 2 Abflügen von einem inländischen Startort pro Kalenderjahr müssen sich beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lassen.
Verfahrensablauf
Sie können die Luftverkehrsteuer per Post, E-Mail, Fax oder über den Online-Dienst des Bürger- und Geschäftskundenportals des Zolls anmelden.
Online-Anmeldung:
- Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat und Passwort beim Bürger- und Geschäftskundenportal ein.
- Wählen Sie unter "Dienstleistungen" die Geschäftslage "Verkehrsteuer" aus. Wählen Sie dann die "Luftverkehrsteuer" aus.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig online aus.
- Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen.
- Wenn das Formular keine Fehler mehr enthält und Sie die Verpflichtungserklärung bestätigt haben, können Sie es absenden.
- Die Daten Ihrer elektronischen Steueranmeldung werden an das ausgewählte Hauptzollamt übermittelt und nach Erhalt geprüft.
- Im Falle, dass das Hauptzollamt von Ihrer Steueranmeldung abweichen will, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
- Im Zoll-Portal können Sie, im Falle, dass das Hauptzollamt von der angemeldeten Steuer abweichend festsetzt, den Bescheid zum Formular 1110 digital, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben, abrufen. Der Austausch von Postkorbnachrichtern erfolgt über die Postkorbfunktion "Eingang" im Zoll-Portal.
Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail:
- Rufen Sie das Formular 1110 "Luftverkehrsteueranmeldung" auf und füllen Sie es aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an das zuständige Hauptzollamt.
- Im Falle, dass das Hauptzollamt von Ihrer Steueranmeldung abweichen will, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Das zuständige Hauptzollamt kann eine Sicherheit von Ihnen verlangen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Höhe der Sicherheit kann höchstens die Höhe der Steuer betragen, die voraussichtlich für 2 Kalendermonate entsteht.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
- Abgabe der Steuererklärung: bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Steuer entstanden ist oder eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen wurde
- Fälligkeit: die Steuer wird am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung fällig
- Sonderregelung für nicht registrierte Steuerschuldner: die Steueranmeldung muss unverzüglich für jeden Abflug abgegeben werden und ist sofort fällig
Bearbeitungsdauer
Sofern das zuständige Hauptzollamt von Ihrer Steueranmeldung abweichen will, erhalten Sie, in der Regel, in dieser Zeitspanne nach Abgabe Ihrer Steueranmeldung einen Steuerbescheid. (1 bis 14 Tage)
Online-Verfahren
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Luftverkehrsteuer online anmelden und bezahlen
Die Dienstleistung Luftverkehrsteuer dient der Registrierung von Luftverkehrsunternehmen, der Beantragung der Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter, der Benennung von steuerlichen Beauftragten sowie der Anmeldung der Luftverkehrsteuer.
Rechtsbehelf
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Einspruch
Detaillierte Informationen, wo und wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht (in der Regel nach dem Einspruchsverfahren)
Stand:01.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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