Künstlersozialkasse; Abgabe einer Stellungnahme bei Bußgeldverfahren

Sie sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder abgabepflichtig und verstoßen gegen Ihre Pflichten? Dann kann die KSK eine Geldbuße verhängen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie
-    sind bei der Künstlersozialkasse versichert oder betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen und
-    haben sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig verhalten.

Verfahrensablauf

So läuft das Bußgeldverfahren ab:

  • Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung darüber, dass
    • Ihnen die KSK ein ordnungswidriges Verhalten vorwirft und
    • Sie deshalb eine Geldbuße zahlen sollen.
  • Sie können sich dazu innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist schriftlich äußern.
  • Die KSK berücksichtigt Ihre schriftliche Stellungnahme bei der Entscheidung.
  • Sofern sich zu Ihrem Schreiben Rückfragen ergeben oder Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.
    • Antworten Sie und reichen Sie die angeforderten Unterlagen innerhalb der in der Nachricht angegebenen Frist ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie über die Entscheidung der KSK einen Bescheid oder eine Mitteilung.

Fristen

Die Geldbuße und die Kosten sind spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 10 bis 12 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen nur Unterlagen einreichen, wenn die Künstlersozialkasse Sie dazu auffordert.

Kosten

  • Für Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen:
    Gebühren: EUR 25,00 bis EUR 7.500,00
    Auslagen: EUR 3,50

Rechtsbehelf

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

Stand:29.08.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Informationen

Für Sie zuständig

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