Künstlersozialkasse; Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung
Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Ausgleichsvereinigung, deren Mitglied Sie sind, wird aufgelöst oder
- Sie beenden die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung.
Verfahrensablauf
Die Ausgleichsvereinigung informiert Sie über das Ende der Vereinbarung oder die Beendigung der Mitgliedschaft. Anschließend teilt Ihnen die Künstlersozialkasse das weitere Verfahren mit:
- Sie erhalten ein Schreiben der KSK. Es informiert Sie darüber, dass
- die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung endet und
- die jährlichen Meldungen zukünftig wieder direkt durch Sie einzureichen sind.
- Ende des ersten Jahres nach Beendigung der Ausgleichsvereinbarung: Die KSK übersendet Ihnen den Meldebogen für die abgabepflichtigen Entgelte.
- Nach Meldung der abgabepflichtigen Entgelte erhalten Sie einen Bescheid von der KSK. Daraus hervor gehen die Höhe
- der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und
- oder monatlichen Vorauszahlungen.
- Es besteht die Möglichkeit, bis dahin freiwillige Vorauszahlungen unter Angabe der Abgabenummer zu leisten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe möglich.
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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