Zollkostenpflichtige Amtshandlungen; Beantragung

Wenn Sie besondere Amtshandlungen von der Zollverwaltung in Anspruch nehmen, können dafür Gebühren und Auslagen entstehen, die Sie bezahlen müssen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie nehmen eine besondere Leistung des Zolls in Anspruch.
  • Die Erkennbarkeit von Antragstellerin oder Antragsteller und Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner muss gegeben sein.
  • Die beantragte Amtshandlung muss nach praktischen Maßstäben durchführbar sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die kostenpflichtige Amtshandlung in der Regel vorher online oder formlos beantragen.

Wenn Sie die kostenpflichtige Amtshandlung online beantragen möchten:

  • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
    • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
  • Füllen Sie den Antrag auf Durchführung einer zollkostenpflichtigen Amtshandlung im Menüpunkt "Dienstleistungen" vollständig aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. In besonderen Fällen kann sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Amtshandlung richten.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
  • Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen elektronischen Bescheid in Ihren Posteingang im Zoll-Portal.
  • Nach der Amtshandlung erhalten Sie einen separaten Kostenbescheid. Zahlen Sie die entsprechende Gebühr.

Wenn Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax schicken möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie den "Antrag auf Durchführung einer kostenpflichtigen Amtshandlung (Formular 0009)" herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. In besonderen Fällen kann sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Amtshandlung richten.
  • Die Zollverwaltung prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Amtshandlung erhalten Sie einen separaten Kostenbescheid. Zahlen Sie die entsprechende Gebühr.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung fällig, es sei denn, die Zollstelle bestimmt einen späteren Zeitpunkt.

Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt beziehungsweise Zollamt und von der Art der beantragten kostenpflichtigen Amtshandlung abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Sie können dies jedoch tun, wenn die Unterlagen für die Antragsbearbeitung hilfreich sind.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Die entsprechenden Kosten finden Sie im Bescheid mit den notwendigen Bankdaten. Der Kostenbescheid kann gegebenenfalls separat übersandt werden.

    Je nach Amtshandlung unterscheiden sich die Kosten. Die Kosten können der Zollkostenverordnung entnommen werden.

    Folgende Kosten können in Form von Gebühren und Auslagen erhoben werden:

    • Stundengebühren
    • Monatsgebühren
    • Grundgebühr
    • Gebühr für Massensendungen
    • Untersuchungsgebühren: Die Gebühren berechnen sich je nach Art der Untersuchung
    • Lagerkosten
    • Schreibauslagen
    • Kosten für Amtshandlungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
    • sonstige Auslagen


    Wenn Sie die Kostenschuldnerin oder der Kostenschuldner sind, müssen Sie grundsätzlich eine Pauschale zahlen, die sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Anzahl der beteiligten Beschäftigten der Zollverwaltung richtet.

    Diese Pauschale setzt sich in der Regel aus einer Grundgebühr und einer Stundengebühr zusammen.  

    Die Stundengebühr, die sich auf die Dauer der Amtshandlung bezieht, wird je angefangener Viertelstunde auf Grundlage eines Viertels des Stundengebührensatzes ermittelt. Die Grundgebühr entspricht grundsätzlich der Stundengebühr für eine volle Stunde.

    Monatsgebühren:

    Wenn Sie Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner sind, müssen Sie eine Monatsgebühr zahlen, wenn für bestimmte kostenpflichtige Leistungen Beamtinnen und Beamte des Zolls ständig erforderlich sind.

    Untersuchungsgebühren:

    Die Untersuchungsgebühren werden je nach Art der Untersuchung berechnet.

    Verwahrungsgebühr oder Auslagenerstattung für die Lagerung von Nicht-Unionswaren:

    Für die Lagerung von Nicht-Unionswaren durch die Zollstelle müssen Sie, falls Sie Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner sind, eine Verwahrungsgebühr bezahlen. Die Gebühr müssen Sie meist für aus Drittländern stammende Postsendungen bezahlen.

    Schreibauslagen:

    Es werden nur Sachkosten erfasst.

    Gebühren für Maßnahmen im gewerblichen Rechtsschutz:

    Für das Tätigwerden der Zollbehörden zahlen Sie, falls Sie Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner sind, entweder

    • Pauschalgebühren,
    • Pauschalgebühren für Kleinsendungen oder
    • tatsächlich anfallende Kosten

    Kostenschuldnerin oder Kostenschuldner ist die Inhaberin oder der Inhaber der Entscheidung über einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde oder einen Antrag auf Beschlagnahme.

    Die Erhebung von Pauschalgebühren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Regel, die Erhebung tatsächlich anfallender Kosten die Ausnahme. Pauschalgebühren decken sämtliche im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fall stehende Kosten ab. Neben den Pauschalgebühren werden keine weiteren Kosten erhoben.

    Kleinbetragsregelung:
    Gebühren von weniger als EUR 5,00 werden nicht erhoben.

Rechtsbehelf

Einspruch

Stand:01.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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