Zoll; Beantragung der Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes

Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Vereinfachungen stellen, wenn

  • Sie keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schwereren Straftaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit begangen haben.
  • Sie ein Buchführungssystem verwenden, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen entspricht und das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen erleichtert. In dem Buchführungssystem werden die Daten so archiviert, dass im Moment der Dateneingabe ein Prüfpfad entsteht.
  • Sie über eine Verwaltungsorganisation, die der Art und Größe des Unternehmens entspricht, verfügen und für die Verwaltung der Warenbewegungen geeignet ist.
  • Sie über interne Kontrollen, mit denen illegale oder nicht ordnungsgemäße Geschäfte erkannt werden können, verfügen.
  • die Erstellung einer vereinfachten Zollanmeldung einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Sie darstellen würde.
  • die Vereinfachung nicht zu einer Reduzierung der zu erhebenden Einfuhrabgaben führt.

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.

  • Setzen Sie ein formloses Schreiben auf, in dem Sie folgende Angaben machen:
    • Angabe der Hinzurechnungs- ,  Abzugsfaktoren beziehungsweise der abgespaltenen Kaufpreisbestandteile (zum Beispiel Beförderungskosten, Lizenzgebühren, Montagekosten, Analysekosten) für die Sie eine Bewilligung beantragen
    • Angabe der Waren mit Handelbezeichnung und KN-Code, auf die sich die Vereinfachungen beziehen
    • Angabe zu den Lieferanten der Waren
  • Erläutern Sie anschließend, wie sich der beantragte Hinzurechnungs-, Abzugsbetrag oder abgespaltene Kaufpreisbestandteil errechnet, und geben Sie an, auf welche Bemessungsgrundlage (zum Beispiel Ab-Werk-Preis) sich dieser bezieht.
  • Fügen Sie dem Schreiben die Teile „I bis III des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen“ bei. Ausnahme: Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) müssen den Fragebogen nicht beilegen.
  • Senden Sie das unterschriebene Schreiben mit Fragebogen per  Post an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie einen Bescheid mit einer Bewilligung beziehungsweise Ablehnung vom Hauptzollamt.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall des Antrages auf eine mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung den Antrag online über das EU-Trader Portal stellen müssen. Die Teile des Fragebogens werden nicht im EU-Trader Portal hochgeladen. Diese übermitteln Sie bitte dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf Ihre Antragsnummer aus dem EU-Trader Portal.

Fristen

Die Bewilligung ist mit dem Tag der Zustellung wirksam und grundsätzlich unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Teil I bis III des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen

Kosten

  • Es entstehen keine Kosten für Sie.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:28.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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