Umsatzsteuer; Voranmeldung

Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit auf Dauer Einnahmen erzielen wollen.
  • Ihr Unternehmen zählt zu einer der folgenden Gruppen:
    • natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
      • Einzelhändlerinnen und -händler
      • Handwerkerinnen und Handwerker
      • Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer Photovoltaikanlage
    • juristische Personen, zum Beispiel:
      • Aktiengesellschaft
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Genossenschaft
      • eingetragener Verein oder Stiftung
    • Personenvereinigungen, zum Beispiel:
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
      • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • Kommanditgesellschaft (KG).

Verfahrensablauf

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel

  • mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" oder
  • mit einem kommerziellen Steuerprogramm.

Wenn Sie „Mein ELSTER“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Besuchen Sie zum Beispiel „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt „Umsatzsteuer-Voranmeldung“.
  • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
  • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
  • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. „Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
  • Zum Abschluss des Verfahrens prüft „Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen etwaigen Überschuss.
  • Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.

Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.

Fristen

Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • unter Umständen müssen Sie Eingangsrechnungen, Verträge oder ähnliche Dokumente beifügen beziehungsweise separat übersenden

Formulare

  • Formular, bayernweit: Umsatzsteuer-Voranmeldung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Kosten

  • Für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen keine unmittelbaren Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage

Stand:09.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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