Mini-One-Stop-Shop; Abgabe einer Steuerklärung durch Unternehmen mit Sitz in der EU

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.

Beschreibung

Voraussetzungen

An dem Verfahren können teilnehmen: 

  • Unternehmen, die 
    • Ihren Sitz in Deutschland haben und
    • Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) anbieten.

Weitere Voraussetzungen: 

  • Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) registriert und haben ein BOP-Zertifikat.
  • Wenn Sie Ihre in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erzielten Umsätze in Deutschland versteuern können (Ausnahmeregelung), aber trotzdem am Verfahren teilnehmen wollen: Verzichtserklärung auf Anwendung der Ausnahmeregelung gegenüber dem zuständigen Finanzamt.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Steuererklärung im Verfahren Mini-One-Stop-Shop elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

  • Um am Verfahren Mini-One-Stop-Shop teilnehmen zu können, melden Sie sich im BOP an. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik „Formulare & Leistungen / Alle Formulare“ und danach das Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ auswählen. Die Teilnahme gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
    • Hinweis: Wenn die Ausnahmeregelung auf Sie zutrifft, Sie diese aber nicht nutzen wollen, müssen Sie vor der Registrierung für das Verfahren Ihren Verzicht auf die Ausnahmeregelung gegenüber Ihrem Finanzamt erklären.
  • Nach erfolgreicher Beantragung des Verfahrens können Sie online Ihre Steuererklärungen einreichen. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik „Formulare & Leistungen / Alle Formulare“ und danach das Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ auswählen.
  • Zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie die erklärten Steuerbeträge auf das Bankkonto der Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/USt überweisen. 

Hinweis:
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat verfügen, entfällt der vorgenannte Registrierungsprozess für das BOP.

Sie können ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf den Antrag zur Registrierung im BOP folgt, am Verfahren teilnehmen.
 

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

  • Steuererklärung und Zahlung für das 1. Kalendervierteljahr: bis zum 20. April
  • Steuererklärung und Zahlung für das 2. Kalendervierteljahr: bis zum 20. Juli
  • Steuererklärung und Zahlung für das 3. Kalendervierteljahr: bis zum 20. Oktober
  • Steuererklärung und Zahlung für das 4. Kalendervierteljahr: bis zum 20. Januar des Folgejahres
  • Abmeldung vom Verfahren: spätestens am 10. Tag des auf den Eintritt der Änderung folgenden Monats
  • elektronische Mitteilung von Änderung an Registrierungsdaten: spätestens am 10. Tag des Monats, der auf die Änderung der Verhältnisse folgt
  • Widerruf der Teilnahme am Verfahren: bis 15 Tage vor Beginn eines neuen Kalendervierteljahres
  • Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen: 10 Jahre
     

Bearbeitungsdauer

  • für die Registrierung im BOP: bis zu 6 Wochen
  • für die Registrierung zur Teilnahme am Verfahren Mini-One-Stop-Shop: diese erfolgt mit Wirkung ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf den Antrag zur Registrierung folgt
     

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand:19.12.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.