Umsatzsteuer; Erhalt einer Befreiung nach Prüfung der Voraussetzungen
Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich und im Umsatzsteuergesetz einzeln geregelt. Die Inanspruchnahme mancher Steuerbefreiungen erfordert teilweise separate Bescheinigungen. Diese stellen die jeweils in den Ländern oder dem Bund fachlich zuständigen Behörden aus.
Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Verfahrensablauf
Die Steuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
- Das Finanzamt prüft ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen.
- Das Ergebnis dieser Prüfung erfahren Sie aus dem Steuerbescheid.
Fristen
Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel bis zu 2 Monate
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Die für die Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuerbefreiung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen oder Nachweise ergeben sich aus der jeweiligen Befreiungsnorm. Zum Beispiel muss eine Pflegeeinrichtung für die Umsatzsteuerbefreiung der Pflegeleistungen einen Versorgungsvertrag vorlegen.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Ausnahme sind gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen für kulturelle und Bildungsleistungen. Für diese Bescheinigungen können Gebühren bei den zuständigen Behörden der Länder anfallen.
Rechtsbehelf
-
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Detaillierte Informationen, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie Einspruch erheben können, können Sie der dem Steuerbescheid angefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
- finanzgerichtliche Klage
Stand:26.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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