Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
- Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
- Sie muss der Bestellung zustimmen.
Verfahrensablauf
Für die Bestellung von steuerlichen Beauftragten gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.
- Nutzen Sie das Suchfeld um das Formular 3700 "Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters" zu suchen und herunterzuladen.
- Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden oder über den Online-Dienst hochladen. versenden.
Per Post oder Fax:
- Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es postalisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
- Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.
Online:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie das Formular elektronisch an das zuständige Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu. Sollten Sie Ihre elektronische Post nicht öffnen, geht Ihnen die Entscheidung des Hauptzollamts postalisch zu.
- Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.
Besondere Hinweise
Es gibt folgende Hinweise:
Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
Stand:18.02.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt