Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Beantragung der Erteilung oder erneuten Zusendung
            
            
                
                    
                        Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.
 
Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie
 
- eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben und
- als Unternehmerin oder Unternehmer am Handels- und Dienstleistungsverkehr des europäischen Binnenmarkts teilnehmen wollen.
Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
 
Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie erhalten die USt-IdNr. als
 
- Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
- sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.
 
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
 
- Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
- Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:
 
- Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
- Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    1 Woche
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:09.03.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
                
    
  
             
            
            
                
                    
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