Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Beantragung der Erteilung oder erneuten Zusendung

Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als

  • Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 2 UStG) oder
  • sonstige juristische Person, wenn Sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das Formular "Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer" im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen und senden Sie den Online-Antrag ab.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

  • Schreiben Sie an das Bundeszentralamt für Steuern einen Brief, eine E-Mail oder ein Fax mit dem Inhalt, dass eine USt-IdNr. erteilt werden soll. Ihr Antrag muss Name und Anschrift, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer enthalten, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden.
  • Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.

Fristen

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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