Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen; Beantragung einer Steuerermäßigung
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie betreiben gewerbliche Schifffahrt und beziehen für Ihre Wasserfahrzeuge Landstrom
- Sie halten die staatlichen Vorgaben für die Steuerermäßigung ein.
- Sie führen ein Belegheft.
- Sie führen Aufzeichnungen über die im Kalenderjahr steuerbegünstigt entnommenen Strommengen.
- Sie zeichnen die steuerbegünstigten Zwecke für einen sachverständigen Dritten nachprüfbar auf.
- Sie zeigen an, sofern sich an den angemeldeten Verhältnissen etwas ändern sollte.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Steuerermäßigung für Landstromversorgung können Sie schriftlich oder online beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Schriftlicher Antrag
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular „Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen" (Formular 1457) auf. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen bei.
- Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen Sie es bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung.
- Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.
Online-Antrag
- Rufen Sie den Online-Dienst des deutschen Zolls unter www.zoll-portal.de auf
- Um eine Stromsteuerermäßigung über das Zollportal zu beantragen, müssen Sie sich einmalige registrieren. Für die Registrierung und alle Anmeldungen benötigen Sie einen Identitätsnachweis via ELSTER oder Online-Ausweisfunktion mit Personalausweis.
- Sind Sie registriert, wählen Sie das Formular „Energie- und Stromsteuer (Weitere Anträge)“, füllen es aus und fügen gegebenenfalls noch Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag ab. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Nachricht, dass Sie den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung im Zoll-Portal abrufen können.
- Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 182 Tage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
- Gegen den Bescheid des Hauptzollamtes kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und im weiteren Verfahren gegebenenfalls auch ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht geführt werden. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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