Tabaksteuer; Beantragung eines Erlasses oder einer Erstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind
- Steuerlagerinhaber von Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren,
- gewerblicher Einführer von Tabakwaren oder Substituten für Tabakwaren,
- registrierter Empfänger von Tabakwaren.
Verfahrensablauf
Den Erlass oder die Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer können Sie per Post oder online beantragen.
Antragsstellung per Post:
- Laden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung das Formular 1623 "Erlass-/Erstattungsanmeldung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer" herunter und füllen Sie es aus. Bitte beachten Sie vorhandene Ausfüllhinweise.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie die Antragsunterlagen beim zuständigen Hauptzollamt ein. Den Antrag auf Erlass oder Erstattung der Tabaksteuer oder Steuerzeichenschuld stellen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt. Möchten Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben, stellen Sie den Antrag unmittelbar beim Hauptzollamt Bielefeld.
- Falls erforderlich, wird das zuständige Hauptzollamt mit Ihnen einen Termin für das Vernichten, Vergällen oder Ungültigmachen der Steuerzeichen vereinbaren. Sie erhalten postalisch einen Bescheid über den Erlass oder die Erstattung.
Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer online beantragen:
- Rufen Sie den OnlineAntrag Formular 1623 "Erlass-/Erstattungsanmeldung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer" im Zoll-Portal der Zollverwaltung auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Falls erforderlich, wird das zuständige Hauptzollamt mit Ihnen einen Termin für das Vernichten, Vergällen oder Ungültigmachen der Steuerzeichen vereinbaren.
- Sie erhalten einen Bescheid über den Erlass oder Erstattung.
Den Erlass oder die Erstattung von nicht durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer können Sie ausschließlich per Post beantragen:
- Fertigen Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich in 2 Ausfertigungen an und unterschreiben Sie diese.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim zuständigen Hauptzollamt ein.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid über den Erlass oder Erstattung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
6 Wochen
Online-Verfahren
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Tabaksteuer und Tabaksteuerzeichen online verwalten
Mit der Dienstleistung können Steueranmeldungen für Tabaksteuerzeichen, Erlass- oder Erstattungsanmeldungen, Sortenverzeichnisse für Tabakwaren sowie Bedarfsmitteilungen abgegeben werden. Die Bearbeitung und Ausgabe der Steuerzeichen erfolgt zentral beim Hauptzollamt Bielefeld (Steuerzeichenstelle).
Kosten
Sie müssen Gebühren bezahlen, wenn der Erlass oder die Erstattung davon abhängig ist, dass Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben oder verwendete Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichten oder ungültig machen.
Die Gebühr beträgt für jeden vollen Steuerzeichenbogen oder die entsprechende Anzahl gleicher Steuerzeichen und für jede Teilmenge eines Bogens:
- 0,40 EUR, wenn Steuerzeichen zurückgegeben werden,
- 0,58 EUR, wenn Steuerzeichen unter Steueraufsicht vernichtet oder ungültig gemacht werden.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Entlastungsbescheid entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt