Körperschaftsteuer; Beantragung der Option zur Körperschaftsbesteuerung

Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Personenhandelsgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften.
  • Ausgeschlossen ist die Option für 
    • Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, 
    • Einzelunternehmen, 
    • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, 
    • Erbengemeinschaften und 
    • reine Innengesellschaften.
  • Sie können den Antrag nicht vor der Gründung der Gesellschaft stellen.
  • Wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Costa Rica, Gibraltar, Isles of Man, Jersey, Guernsey, Republik Korea, Kuwait, Mexiko, San Marino, Schweiz, Singapur, Sri Lanka oder Venezuela hat, müssen sie eine deutsche empfangsbevollmächtigte Person benennen.
     

Verfahrensablauf

  • Übersenden Sie den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung (zum Beispiel über „Mein Elster“ beziehungsweise den auf den Seiten des BZSt bereitgestellten Antrag für Gesellschaften mit Sitz im Ausland an die zuständige Finanzbehörde
  • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise bei
    • Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
  • außerdem, wenn sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet: 
    • Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.
    • Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde
  • Geht die Finanzbehörde von einem wirksamen Antrag aus, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben, mit dem Ihnen die zukünftige Körperschaftsteuernummer mitgeteilt wird.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
     

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Antragsfrist: Jederzeit, spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
    • Wenn sich der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet:
      • Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt (zum Beispiel aktueller Körperschaftsteuerbescheid beziehungsweise Bestätigung des ausländischen Staates) und
      • eine Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde sowie
    • Gesellschaftsvertrag und/oder Satzung.
    • Die Nachweise sind zusammen mit dem Antrag an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.
       

Online-Verfahren

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Kosten

  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

  • Einspruch 

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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