Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge

Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

  • alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
  • Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.

 Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.

  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter  fsa-anfragen@bzst.bund.de  an den zuständigen Fachbereich Kapitalerträge im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
  • Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
  • Nachdem Sie Ihre Aktivierungs-ID und Ihren Aktivierungs-Code erhalten haben, folgen Sie bitte dem Link in der E-Mail. Führen Sie den erstmaligen Login durch, indem Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code in die entsprechenden Felder eintragen.
  • Nach erfolgreicher Aktivierung des BOP werden Sie aufgefordert, einen Speicherort für das BOP-Zertifikat zu
  • Bitte loggen Sie sich nun unter Zuhilfenahme Ihres Zertifikates und das zugehörige Passwort im BOP ein.
  • Für eine fachliche Zulassung zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK) müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zum Freistellungsaufträgekontrollverfahren (§ 45d Absatz 1 und 2 EStG)" beantragen.  
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post oder elektronisch eine Zulassungsnummer für das Verfahren FSAK
  • Für die Datenübermittlung an das Verfahren FSAK stehen Ihnen anschließend drei Wege zur Auswahl:
    • Lieferung über BOP-Formular
    • Lieferung über BOP-Formular mit Hilfe der CSV-Importfunktion
    • Lieferung über die ELMA5-Massendatenschnittstelle
  • Für die Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA5 finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", "Versand von Massendaten (ELMA5)" den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren an das BZSt".
  • Füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Als Fachverfahren, für welches Sie Ihre Daten senden wollen, wählen Sie "Mitteilung und Auskünfte über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" ́ aus und geben in das Feld "Verfahrensspezifisches Geheimnis " das BZSt-Geheimnis ein. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sobald Antworten auf die mitgeteilten Meldungen zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail informiert.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

• für die Registrierung im BZSt-Online-Portal (BOP): bis zu 4 Wochen • für die Bearbeitung der Datenübermittlung: Die Daten werden durch das BZSt entgegengenommen und unverzüglich der Landesfinanzverwaltung beziehungsweise den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt. (0 bis 4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

  • BZSt-Online-Portal (BOP)

    Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

Kosten

  • kostenlos

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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