Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge
Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:
- alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
- Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.
Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter fsa-anfragen@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Kapitalerträge im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
- Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
- Nachdem Sie Ihre Aktivierungs-ID und Ihren Aktivierungs-Code erhalten haben, folgen Sie bitte dem Link in der E-Mail. Führen Sie den erstmaligen Login durch, indem Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code in die entsprechenden Felder eintragen.
- Nach erfolgreicher Aktivierung des BOP werden Sie aufgefordert, einen Speicherort für das BOP-Zertifikat zu
- Bitte loggen Sie sich nun unter Zuhilfenahme Ihres Zertifikates und das zugehörige Passwort im BOP ein.
- Für eine fachliche Zulassung zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK) müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zum Freistellungsaufträgekontrollverfahren (§ 45d Absatz 1 und 2 EStG)" beantragen.
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post oder elektronisch eine Zulassungsnummer für das Verfahren FSAK
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Für die Datenübermittlung an das Verfahren FSAK stehen Ihnen anschließend drei Wege zur Auswahl:
- Lieferung über BOP-Formular
- Lieferung über BOP-Formular mit Hilfe der CSV-Importfunktion
- Lieferung über die ELMA5-Massendatenschnittstelle
- Für die Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA5 finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", "Versand von Massendaten (ELMA5)" den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren an das BZSt".
- Füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Als Fachverfahren, für welches Sie Ihre Daten senden wollen, wählen Sie "Mitteilung und Auskünfte über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" ́ aus und geben in das Feld "Verfahrensspezifisches Geheimnis " das BZSt-Geheimnis ein. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Sobald Antworten auf die mitgeteilten Meldungen zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail informiert.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Bearbeitungsdauer
• für die Registrierung im BZSt-Online-Portal (BOP): bis zu 4 Wochen
• für die Bearbeitung der Datenübermittlung: Die Daten werden durch das BZSt entgegengenommen und unverzüglich der Landesfinanzverwaltung beziehungsweise den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt. (0 bis 4 Wochen)
Online-Verfahren
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BZSt-Online-Portal (BOP)
Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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