Kapitalertragsteuer; Beantragung der Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds
            
            
                
                    
                        Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        
 Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
 
  Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
 
  Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
 
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
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  Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 
  
 
 
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
 
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
- Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:
 
- Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus. 
- Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt. 
- Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen. 
- Sie erhalten einen Bescheid. 
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  Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  
 
 
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren nachdem das Geschäftsjahr des Investmentfonds abgelaufen ist, gestellt werden. 
Liegen zwischen dem Zugang eines Antrags auf Erteilung einer Statusbescheinigung als Investmentfonds oder eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung und der Entscheidung über diesen Antrag mehr als 6 Monate, verlängert sich die Antragsfrist entsprechend. In anderen Fällen kann die Antragsfrist nicht verlängert werden. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn Sie die Unterlagen nicht innerhalb der Antragsfrist einreichen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    3 bis 6 Monate
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    - Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
 
        
                
            
        
                
                Stand:22.08.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
                
    
  
             
            
            
                
                    
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