Künstlersozialkasse; Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid
Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie können Widerspruch einlegen, wenn
- die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
- der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
- Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.
Verfahrensablauf
Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:
- Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
- Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
- Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
- Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
- Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.
Fristen
1 Monat nach Erhalt des Bescheides
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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