Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.

Besondere Hinweise

Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument

  • ggf. schriftliche Vollmacht

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen.

Kosten

  • Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.

Stand:06.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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80331 München

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