Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)

Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Vollablieferungspflicht des jeweiligen Mitglieds für Weintrauben oder Traubenmost von allen seinen Rebflächen.

Es dürfen nur Rebflächen innerhalb eines Bereichs miteinander ausgeglichen werden.

Weiterführende Links

Stand:25.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.