Weinbestand; Meldung

Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

bis zum 07.08. eines Jahres nach den Beständen zum Stichtag 31.07. eines Jahres

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Stand:24.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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