Weinbestand; Meldung

Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

bis zum 07.08. eines Jahres nach den Beständen zum Stichtag 31.07. eines Jahres

Weiterführende Links

Stand:25.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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