Weinerzeugung; Meldung

Es müssen die im Jahr erzeugten Weinmengen, geordnet nach Weiß- und Rotwein sowie nach Qualtitätsstufen gemeldet werden.

Beschreibung

Fristen

bis zum 15.01. des folgenden Jahres

Weiterführende Links

Stand:09.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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