Schwangerschaftsabbruchstatistik; Übermittlung von Daten

Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sollen Schwangerschaftsabbrüche melden.
  • Sie haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben mit den Zugangsdaten für IDEV erhalten.

Verfahrensablauf

Sie sind auskunftspflichtig für die Schwangerschaftsabbruchstatistik und haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben erhalten.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Im Schreiben finden Sie Zugangsdaten zum Online-Meldesystem IDEV. 
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen. 
  • Wenn Sie zum ersten Mal melden, ändern Sie das Erst-Passwort in ein selbstgewähltes Passwort. 
    • Falls Sie schon ein Passwort besitzen, dieses jedoch vergessen haben, klicken Sie auf „Passwort vergessen?“. Über diesen Link können Sie sich ein neues Erst-Passwort beantragen.
  • Im geöffneten Online-Formular tragen Sie die Schwangerschaftsabbrüche ein. Füllen Sie die Angaben für jeden Abbruch vollständig aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular in IDEV ab.
  • IDEV erstellt automatisch eine Quittung über die erfolgreiche Formularabgabe, die Sie speichern können. 

Fristen

Sie müssen die Daten dem Statistischen Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsende übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Das Online-Meldesystem bestätigt  Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
 
Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Zahl der Abbrüche im Quartal in der Regel zwischen 1/2 Minute und 6 Stunden. Je einzutragendem Abbruch reichen wenige Sekunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es entstehen keine Kosten für Sie.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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