Umweltstatistiken; Übermittlung von Daten durch Unternehmen

Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach Aufforderung Daten in Zusammenhang mit dem Umwelt- und Ressourcenschutz an das Statistische Bundesamt übermitteln.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind eine Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder Ihr Unternehmen fällt in eine der folgenden Kategorien:

  • Bergbau
  • Gewinnung von Steinen und Erden
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Energie- und Wasserversorgung
  •  Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen gilt zusätzlich, dass Ihr Unternehmen mindestens 50 tätige Personen hat.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Sachverständigenorganisation ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
  • Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an:. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen.
      • In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (XML-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
      • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung des eSTATISTIK.CORE-Onlineportals einmalig registrieren.
      • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.

Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten angezeigt.

Bei Nachfragen zu Ihrer Meldung werden Sie von dem zuständigen Fachbereich kontaktiert.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise der Dateneingabe oder Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 5 Minuten und 1 Stunde.

Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz beträgt die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 5 und 60 Minuten.

Für die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dauert die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Für die Abgabe der Daten mit eSTATISTIK.CORE benötigen Sie circa 5 Minuten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Abgabe: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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