Statistik zu Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit; Übermittlung von Daten

Als Nichtregierungsorganisation (NRO) können Sie private Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit freiwillig an das Statistische Bundesamt übermitteln. Die Datenerhebung dient der Meldung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Beschreibung

Voraussetzungen

Private Leistungen müssen

  • aus Eigenmitteln und Spenden von NROs (einschließlich Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden. 

Unter dieser Bedingung können Sie folgende Leistungen melden:

  • Leistungen von NROs für Projekte in Entwicklungsländern entsprechend der Länderliste der OECD
  • Entwicklungsleistungen, die in Deutschland erbracht werden
    • Zum Beispiel Maßnahmen der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung wie Vorträge, Broschüren, Diskussionsrunden
  • Verwaltungs-, Personal-, Reise- und Transportkosten
    • Diese müssen für die Erbringung der Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein.

Beispiele für anrechenbare Leistungen sind: 

  • Friedensicherung
  • zivile Polizeiarbeit
  • soziale und kulturelle Vorhaben
  • Flüchtlingshilfe
  • Forschung
  • Terrorismusbekämpfung
  • Studienplatzkosten

Folgende Leistungen können Sie nicht melden:

  • Maßnahmen kirchlicher Organisationen wie 
    • Seelsorge
    • Ausbildung von Priestern
    • Bau von Kirchen
  • Leistungen an Übergangsländer, die nicht in der aktuellen Liste der Entwicklungsländer der OECD genannt sind
  • öffentliche Zuschüsse
  • Gelder, die an andere deutsche Organisationen für deren Projekte weitergegeben werden.
     

Verfahrensablauf

Ihre Angaben können Sie online über das IDEV-Webformular einreichen: 

  • online (IDEV-Webformular)

Online: 

  • Beantragen Sie online oder telefonisch den Zugangslink für das Online-Datenerhebungsportal IDEV.
  • Füllen Sie das IDEV-Webformular aus und schicken Sie die Meldung online ab.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise für die Abgabe der Daten benötigen Sie, je nachdem wie viele Leistungen zu melden sind, in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Liste der Leistungen, jeweils zugeordnet zu einem Entwicklungsland oder (wenn nicht einzelnen Ländern zuordenbar) der zugehörigen Region.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine kosten an. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

Stand:27.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
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Informationen

Für Sie zuständig

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